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Anker Villa

Café und Bistro in Rheda-Wiederbrück

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Aktuelle Seite: Startseite / AZB für Ausstellungen und Vernissagen

AZB für Ausstellungen und Vernissagen

Allgemeine Zusatzbedingungen (AZB) für die Durchführung von Ausstellungen / Vernissagen im Bistro-Café Anker Villa

§ 1 Geltung
Diese Allgemeinen Zusatzbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen und Verträge der FLEX® Inklusive Service gGmbH, Veerhoffstraße 5, 33649 Bielefeld in Bezug auf die Durchführung von Ausstellungen durch das Bistro-Café Anker Villa (nachfolgend Auftragnehmer) mit dem Vertragspartner (nachfolgend Auftraggeber).
Die Allgemeinen Zusatzbedingungen gelten nicht, soweit die Parteien im Einzelfall eine hiervon abweichende schriftliche Regelung getroffen haben.

§ 2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers
Es gelten ausschließlich diese allgemeinen Zusatzbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur insoweit, als der Auftragnehmer diesen Bedingungen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 3 Ausstellungen
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Werke des Künstlers (Auftraggeber) in den Räumlichkeiten des Bistro-Cafés Anker Villa auszustellen. Hierzu vereinbaren die Parteien datumsgenau den Ausstellungsbeginn und das Ausstellungsende.

(2) Im Bistro-Café Anker Villa bestehen feste Aufhängemöglichkeiten für Werke/Bilder. Auszustellende Bilder können nur an den vorhandenen Aufhängemöglichkeiten ausgestellt werden.

§ 4 Ausstellungsvorbereitung
(1) Der Auftragnehmer reicht im Vorfeld der Ausstellung eine vorläufige Werkliste ein, die eine Zusammenstellung sämtlicher von ihm gewünschten, auszustellenden Werke des Auftraggebers mit Titel, Größe und erwünschtem Kaufpreis des Werkes enthält.

(2) Die Parteien vereinbaren auf dieser Basis unter Beachtung der vorhandenen räumlichen Kapazitäten im Bistro-Café Anker Villa eine endgültige Werkliste mit Verkaufspreisen als Bruttopreisen einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 5 Urheberrechte
Der Auftraggeber versichert, Urheber der auszustellenden Werke und Inhaber der notwendigen Rechte an diesen zu sein. Andernfalls hat er – insbesondere bei Miturheberschaft – rechtzeitig auf Rechte Dritter hinzuweisen.

§ 6 Übergabe der Werke
Der Auftraggeber verpflichtet sich, spätestens am Vortage des Ausstellungsbeginns die Werke ausstellungsreif zu übergeben. Der Transport der Werke zum Ausstellungsort sowie der Rücktransport nach Ausstellungsende ist Aufgabe des Auftraggebers.

§ 7 Haftung für Schäden / Versicherung
Bei Beschädigung der Werke oder deren Abhandenkommen haftet der Auftragnehmer bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit vom Zeitpunkt der Ablieferung durch den Auftraggeber bis zur Rückgabe an diesen. Für Veränderungen oder Verschlechterungen durch den vertragsgemäßen Gebrauch wird nicht gehaftet. Die Werke sind über den Auftragnehmer während der Dauer der Ausstellung über eine Ausstellungsversicherung versichert.

§ 8 Dauerhafte Ausstellung
Die Werke werden während der vereinbarten Ausstellungsdauer durchgehend ausgestellt, d.h. während der tatsächlichen geöffneten Zeiten des Bistro-Cafés Anker Villa im normalen Geschäftsbetrieb und bei Zusatzveranstaltungen außerhalb der regulären Öffnungszeiten.

§ 9 Vernissage
(1) Zu Beginn der Ausstellung führen der Auftragnehmer und der Auftraggeber gemeinsam eine Vernissage durch. Die Festlegung der Gäste der Vernissage und die Einladung erfolgen durch den Auftraggeber.

(2) Kosten für den Service auf der Vernissage werden dem Auftraggeber nicht berechnet. Der Auftraggeber trägt die Kosten für das Catering. Über den Umfang des Caterings treffen die Parteien im Vorfeld eine Absprache. Der Auftraggeber trägt ferner die Kosten für die auf der Vernissage ausgeschenkten Getränke zu Hauspreisen. Hiervon ausgenommen ist der Ausschank von Sekt, der von dem Auftragnehmer kostenfrei erfolgt.

§ 10 Ausgestellte Werke bei Verkauf oder Ausstellungsende
(1) Der Auftraggeber nimmt alle, bei Ausstellungsende nicht verkauften Werke zurück.

(2) Über die verkauften Werke erstellt der Auftragnehmer spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Ausbildungsende eine Aufstellung der Verkaufspreise mit Namen und Anschrift des Käufers, der abzuziehenden Provisionen und Auszahlungsbeträge. Dem Auftraggeber steht der Verkaufserlös abzüglich der Provision zu. Die Provision steht dem Auftragnehmer zu. Diese beträgt bei einem Verkauf vor Ausstellungsende 10 Prozent des in der endgültigen Werkliste festgelegten Nettoverkaufspreises zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Während der Dauer der Ausstellung ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die in der endgültigen Werkliste verzeichneten Werke anderweitig bzw. ohne Hinzuziehung und Beteiligung des Auftragnehmers zu verkaufen.

(3) Der Auftragnehmer erhält ferner eine Aufwandspauschale für die Zurverfügungstellung der Räume des Bistro-Cafés Anker Villa für die Ausstellungszwecke, für die Versicherung der Werke während der Dauer der Ausstellung und für den Personalaufwand. Die Aufwandspauschale beträgt 100 Euro.

§ 11 Weitere Bestimmungen
(1) Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist, gilt für alle sich aus dem Vertragsverhältnis, sowie über sein
Entstehen und seine Wirksamkeit ergebenden Streitigkeiten ausschließlich der
Gerichtsstand Bielefeld.

(2) Mündliche Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Zusatzbedingungen oder Teile hiervon unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag Lücken enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien diejenige wirksame Bestimmung vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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Kontakt

Bistro-Café Anker Villa
Lange Straße 60
33378 Rheda-Wiedenbrück
Tel. 05242 901828
ankervilla@ummeln.de
https://www.facebook.com/BistroAnkerVilla/

Öffnungszeiten:

Donnerstag-Montag 11-16 Uhr
Die Anker Villa schließt bis zum 31.1. In dieser Zeit auch kein Verkauf außer Haus.

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Impressum
Datenschutzerklärung
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