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Anker Villa

Café und Bistro in Rheda-Wiederbrück

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Auftrags- und Geschäftsbedingungen (AGB) des Bistro-Cafés Anker Villa

§ 1 Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen und Verträge der FLEX® Inklusive Service gGmbH, Veerhoffstraße 5, 33649 Bielefeld in Bezug auf das Bistro-Café Anker Villa (nachfolgend Auftragnehmer) mit dem Vertragspartner (nachfolgend Auftraggeber).
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht, soweit die Parteien im Einzelfall eine hiervon abweichende schriftliche Regelung getroffen haben.

§ 2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers
Es gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur insoweit, als der Auftragnehmer diesen Bedingungen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 3 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis behält sich die Auftragnehmerin das Eigentum an den verkauften Speisen und Getränken vor, ebenso das Eigentum an allen gelieferten Waren und Transportmitteln.

§ 4 Vertragsabschluss
Die Auftragserteilung erfolgt durch den Auftraggeber durch schriftliche Annahmeerklärung unter das Vertragsangebot bzw. den Auftrag.

§ 5 Preise/Abrechnung/Vorschuss
(1) Die angegebenen Preise sind Nettobeträge in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Der Auftragnehmer hat das Recht, einen Teilbetrag der nach dem Vertrag anfallenden Kosten als Vorschuss in Rechnung zu stellen.

(3) Rechnungen des Auftragnehmers sind zahlbar ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungszugang.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.

§ 6 Termine
(1) Liefertermine oder -fristen, die vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Bei Vorliegen von, durch den Auftragnehmer zu vertretenden Lieferverzögerungen muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Nachfrist setzen.

(2) Auf erschwerte Anlieferungsbedingungen zum Veranstaltungsort muss der Auftraggeber den Auftragnehmer bei Vertragsschluss hinweisen. Tut er dies nicht, besteht kein Rechtsanspruch seitens des Auftraggebers auf Anlieferung an diesen Ort.

§ 7 Stornierung
(1) Bei einer Stornierung bereits getroffener Vereinbarungen durch den Auftraggeber vor dem vereinbarten Liefer- bzw. Veranstaltungstermin ist ein pauschalierter Schadensersatz zu zahlen. Dieser beträgt
• bei Stornierung zwischen 15 bis 28 Tagen vor dem vereinbarten Liefer- bzw. Veranstaltungstermin 25%
• bei Stornierung zwischen 8 bis 14 Tagen vor dem vereinbarten Liefer- bzw. Veranstaltungstermin 50%
• bei Stornierung zwischen 1 bis 7 Tagen vor dem vereinbarten Liefer- bzw. Veranstaltungstermin 75 %
des Auftragswertes. Bei Stornierung am Tage des vereinbarten Liefertermins durch den Auftraggeber behält der Auftragnehmer das Recht, 100% des Auftragswertes zu berechnen.

(2) Abweichend von Absatz 1 wird bei Veranstaltungen bzw. Buchungen mit einem Auftragswert bis zu 1.000,00 EUR netto bei Stornierung bis 8 Tage vor dem vereinbarten Liefer- bzw. Veranstaltungstermin keine Vertragsstrafe erhoben.

(3) Bei reinen Tischreservierungen im Bistro-Café Anker Villa, zu denen im Vorfeld kein Angebot mit Auftragswert vereinbart wurde, ist im Falle der Stornierung kein pauschalierter Schadensersatz zu zahlen.

§ 8 Mängel /Gefahrübergang
(1) Bei Lieferung von Waren oder Mietgegenständen an einen Veranstaltungsort außerhalb der Veranstaltungsräume des Bistro-Cafés Anker Villa geht die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer Verschlechterung mit Übergabe an den Auftraggeber über.

(2) Der Auftraggeber hat sich bei der Entgegennahme der gelieferten Waren/Produkte von deren ordnungsgemäßen Zustand zu überzeugen. Festgestellte Mängel und Fehlmengen sind unverzüglich dem Auftragnehmer bzw. dessen Mitarbeitern anzuzeigen, damit diese für Abhilfe sorgen können. Geschieht dies nicht, gilt die Lieferung als vertragsgerecht durch den Auftraggeber genehmigt. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur bei offensichtlichen Mängeln.

§ 9 Haftung und Transport
(1) Entstehen bei der Veranstaltung des Kunden an Gegenständen, die der Auftragnehmer dem Kunden zur Verfügung stellt, (insbesondere Mobiliar, Geschirr, Gläser) Schäden, ist der Auftraggeber zum Schadensersatz verpflichtet. Bei Verlust oder Beschädigung der mitgelieferten Leihwaren durch den Auftraggeber, werden diese vom Auftragnehmer in Höhe des Wiederbeschaffungswertes ersetzt. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

(2) Der Auftragnehmer haftet nicht für den unsachgemäßen Umgang der gelieferten Waren seitens des Auftraggebers (z.B. falsche Lagertemperaturen, ungeeignete Aufstellorte etc.).

(3) Der Auftragnehmer ist dem Auftraggeber zum Schadensersatz wegen Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung nur dann verpflichtet, wenn dem Auftragnehmer bzw. dessen Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung zur Last gelegt werden kann, es sei denn, dass Schadensersatz wegen Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit verlangt wird.

§ 10 Weitere Bestimmungen
(1) Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt für alle sich aus dem Vertragsverhältnis, sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit ergebenden Streitigkeiten ausschließlich der Gerichtsstand Bielefeld.

(2) Mündliche Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile hiervon unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag Lücken enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien diejenige wirksame Bestimmung vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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Kontakt

Bistro-Café Anker Villa
Lange Straße 60
33378 Rheda-Wiedenbrück
Tel. 05242 901828
ankervilla@ummeln.de
https://www.facebook.com/BistroAnkerVilla/

Öffnungszeiten:

Donnerstag-Montag von 09:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Warme Küche bis 16 Uhr
Vom 9. bis 18. Mai ist die Anker Villa geschlossen

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